Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Personalausweis

Der neue Personalausweis, ab 01.11.2010, hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Der neue Personalausweis ist mit einem Computerchip ausgestattet, auf dem Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Gültigkeitsdauer, Ausweisnummer und ein digitales Foto gespeichert werden. Auf Wunsch des Antragstellers können ebenfalls die Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Der Ausweis hat eine elektronische Identifikationsfunktion (eID). Über diese Online-Funktion kann man sich über das Internet ausweisen, beispielsweise gegenüber von Behörden, Banken, Versicherungen oder beim Online-Shoppen oder beim Buchen eines Hotels.

Wer eine elektronische Signatur erhalten möchte, muss sie beantragen. Für diese Funktion benötigt man eine PIN-Nummer, sowie ein Kartenlesegerät.

Persönliches Erscheinen beim Passamt ist erforderlich. Für Kinder unter 16 Jahren müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte dem Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichtes (bzw. einer Bescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.Für die Ausstellung des Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge)
    in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
    - bei ledigen Personen: die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
    - bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen: die Eheurkunde
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren
    ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

 Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf ca. 3 Wochen, da die Ausweise von der Bundesdruckerei gedruckt werden müssen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen.

Für die Ausstellung eines Personalausweises werden bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € (Gültigkeit 6 Jahre), ab dem 24. Lebensjahr 28,80 € (Gültigkeit 10 Jahre) Gebühr erhoben. Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten Sie den Personalausweis kostenlos. Denken Sie in diesem Fall daran, einen Nachweis des Sozialamtes vorzulegen. Eine Wohnortsänderung im Ausweis ist ebenfalls gebührenfrei.

Bei Abholung des neuen Personalausweises wird der alte Personalausweis von der Ausgabestelle eingezogen.
Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss sich ausweisen können, eine Vollmacht und den alten Personalausweis des Antragsstellers mitbringen. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend informieren.