Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung Bebauungs- und Grünordnungsplan “An den Klostergründen – 2. Änderung“

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a, Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungs- und Grünordnungsplan “An den Klostergründen – 2. Änderung“ der Gemeinde Pielenhofen

Der Gemeinderat Pielenhofen hat in seiner Sitzung vom 29.04.2022 beschlossen, gemäß § 4a, Abs 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB den geänderten und ergänzten Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „An den Klostergründen-2. Änderung“ erneut öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

Der Planungsbereich zur 2. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „An den Klostergründen-2. Änderung“ liegt am Hauptort Pielenhofen und wird begrenzt nördlich und östlich von der Flur Nr. 480 und dem Flusslauf der Naab, südlich von der Flur Nr. 466 (Neubau Feuerwehr), westlich von der Staatsstraße 2165 und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.

 

   

Lage im Raum, Ausschnitt Topographische Karte                                                                            Lage am Hauptort Pielenhofen, o.M.

 

Ziel und Zweck der Planung:

Die vorliegende 2. Änderung umfasst den gesamten Umgriff des Bebauungsplanes „An den Klostergründen – 1 Änderung“. Zum einen umfasst die Änderung die Aufhebung der Festsetzung „Technische Anlagen zur solaren Energiegewinnung/Photovoltaik und zur solaren Warmwassergewinnung sind nicht zulässig“ im gesamten Geltungsbereich, zum anderen werden im südlichen Teilbereich zwei Teilflächen mit angrenzenden Flächen angepasst, um eine flexiblere Bebauung/Nachverdichtung, auch mit nicht störendem Gewerbe, zu ermöglichen. Weiterhin wird im südlichen Teilbereich das festgesetzte Mischgebiet auf 4 Parzellen zu einem Allgemeinen Wohngebiet geändert, um den Baubestand an die tatsächliche Nutzung anzupassen.

 

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „An den Klostergründen“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.04.2022 sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

08. Juni 2022 bis einschließlich 11. Juli 2022

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg, Judenberger Str. 4, 93195 Wolfsegg, Zimmer 003 während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

 

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung im Rathaus kann der Entwurf des Bauleitplanes auch im Internet unter

https://www.pielenhofen.de/bauen-gewerbe/bebauungsplaene/  eingesehen werden.

 

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

-         abconsultans, Schalltechnischer Bericht Nr. 1911_2, 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „An den Klostergründen“, vom 23.03.2022

-         Begründung mit Umweltbericht Dipl.-Ing. (FH) Bartsch: Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere/Pflanzen,   Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fassung vom 29.04.2022

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch
Das Baugebiet ist bereits fast vollständig bebaut. Lediglich am südwestlichsten Eck besteht noch eine Baulücke (Parzelle 40 und 41) Die Herstellung der Erschließungseinrichtungen ist abgeschlossen, das Baugebiet größtenteils bereits mit Gebäuden bebaut, Lärmvorbelastung durch angrenzende Staatsstraße 2165, Feuerwehr und Schützenheim, Änderung der Nutzung zum Mischgebiet und Wohngebiet, forst- und landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld, Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung mit Untersuchung von Anlagen- und Straßenlärm, keine erhebliche Zunahme von Verkehr und Lärm innerhalb des Baugebiets, geringfügige Überschreitung der Orientierungswerte von 1 dB(A) tagsüber und 3 dB(A) nachts im Bereich MI2 durch Verkehrslärms ist unter Berücksichtigung von passiven Schallschutzmaßnahmen lösbar.

Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen (Abrücken der Gebäude von der Staatstraße 2165, Orientierung von Räumen, Festsetzung zur Höhe der Geschossigkeit und max. Höhe der Erdgeschossfußbodenhöhe, ggf. Schallschutzfenster)

Gestalterische Festsetzungen zu Höhenlage, Gebäudehöhen, Dachformen und -Neigungen, Einfriedungen, Geländegestaltung, Aufhebung der Festsetzung zu solaren Energiegewinnung/Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

Schutzgut Tiere/Pflanzen und biologische Vielfalt/Natura-2000-Gebiete
Ortsrandlage, welche bereits erschlossen und größtenteils bebaut ist, durch intensive Nutzung und Anwesenheit des Menschen keine besondere Artenvorkommen im Geltungsbereich zu erwarten, Fledermausvorkommen im Kloster-Kirchturm vorhanden.

Festsetzungen zu Mindestbegrünung, keine Änderungen der zum Erhalt festgesetzten Bäume und Sträucher als wichtige Leitstrukturen für die Fledermäuse.

Keine neuen Eingriffe (Herausnahme von Müllplatz und Trafostation, Festlegung von Baugrenzen hebt sich auf).

Schutzgut Boden und Fläche

Baugebiet „An den Klostergründen“ wurde erschlossen und ist größtenteils bebaut. Natürliche Bodenfunktionen sind daher bereits beeinträchtigt, Versiegelungen in nicht unerheblichen Umfang liegen vor, anthropogen geprägter Boden, Entwicklung der Bauflächen entlang der Erschließungsstraße, Keine Altlasten, Auswertung der geologischen Karte Bayern.

Festsetzungen zu privaten Verkehrsflächen mit un- oder teilversiegelnden Belägen, Festsetzungen zu Mindestbegrünung.

Während der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 2015/16 wurde für die Erschließungsplanung eine Baugrunduntersuchung mit der Erkundung von Grund- oder Schichtenwasser durchgeführt. Eine Versickerung von Niederschlagswasser auf den Flächen ist nicht möglich. Hier wurden Rückhaltungen in Zisternen und eine gedrosselte Ableitung in den Regenwasserkanal vorgesehen.


Schutzgut Wasser

Kein Oberflächenwasser im Geltungsbereich, Trinkwasserschutzgebiet im Bereich der Naab bleibt unberührt, Versiegelungen durch Erschließung und Neubauten vorhanden, Beeinflussung des Boden-Wasserhaushalts durch Versiegelung und Verlust der Regenwasserversickerung auf den versiegelten Flächen und mögliche Verminderung der Grundwasserneubildung, Niederschlagswasserbeseitigung über den Regenwasserkanal.

Festsetzungen zu private Verkehrsflächen mit un- oder teilversiegelnden Belägen, Festsetzungen zu Mindestbegrünung


Schutzgut Klima/Luft

Tal- und Hanglage im Bereich des Klosters, Erschließung und Bebauung in nächster Umgebung bereits vorhanden, keine Bedeutung als Kaltluftproduktionsfläche, Vorbelastung durch die angrenzende Staatstraße 2165, Naab als Frischluftschneise mit erhöhter Bedeutung, Anlagenspezifische Emissionen einzelner Nutzer im gesetzlich vorgesehenen Rahmen möglich; Festsetzungen zu Mindestbegrünung.

Freigabe von Freiflächenphotovoltaikanlagen/Solarmodule auf den Dachflächen kann die Stromgewinnung unterstützen, Klimaschutz


Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

Nördlicher Ortsrand von Pielenhofen, an der westlichen Naabufer-Seite gelegen, umgebendes Ortsbild ist vorrangig vom Kloster geprägt, angrenzend Staatsstraße 2165, Feuerwehr, Erschließung und Gebäudebestand, Kloster als prägendes Baudenkmal, Talhänge mit Mischwäldern, flachere Hanglagen und Tallagen der Naab landwirtschaftlich genutzt, Wander- und Radwege nicht vorhanden, Freigabe von Photovoltaik auf Dachflächen kann für den Betrachter eine unregelmäßige Dachlandschaft hervorrufen, bei Installation von Solaranlagen ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Gestalterische Festsetzungen zu Höhenlage, Gebäudehöhen, Dachformen und -Neigungen, Einfriedungen, Geländegestaltung.


Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Auswertung vorhandener Boden-, Bau- und landschaftsprägender Denkmäler (BayLfD), im Änderungsbereich nicht vorhanden; Auswirkungen auf das Klosterensemble durch zusätzliche Bebauung möglich. Im Geltungsbereich lag ein Bodendenkmal vor, welches im Zuge der Erschließung und Bebauung im nördlichen Teil des Geltungsbereiches nun nicht mehr vorhanden ist. Durch die Umsetzung des Baugebietes an den Klostergründen wurden die nördlichen Flächen bereits sondiert. Eine entsprechende Erlaubnis wurde seitens der Gemeinde bei der unteren Naturschutzbehörde damals beantragt und eingeholt. Die denkmalfachliche Untersuchung erfolgte in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD). Damit wurden die bodendenkmalfachlichen Auflagen bereits erfüllt.


Abfälle, Abwasser, erneuerbare Energien

Die übliche Abfallentsorgung erfolgt zentral auf Landkreisebene, spezielle Lagerung/Abtransport von Abfällen der einzelnen Gewerbetreibenden innerhalb des Mischgebietes entsprechend der gesetzlichen Vorgaben möglich, erhebliche Zusatzemissionen durch Fahrverkehr und Heizanlagen nicht zu erwarten, über die Kläranlage Pielenhofen ausreichend Kapazität zur Abwasserentsorgung vorhanden, für Beseitigung des Niederschlagswassers bestehen Rückhaltungen in Zisternen mit gedrosselter Ableitung in den Regenwasserkanal, Technische Anlagen zur solaren Energiegewinnung auf Dächern werden durch die 2. Änderung zugelassen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Pielenhofen, den 14.05.2022

 

Rudolf Gruber

Erster Bürgermeister

 

Folgende Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung bzw. im Internet eingesehen werden: