Kinderreisepass

Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepässe nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei Ihrer Passbehörde, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Kinderreisepass ausreichend ist oder ein Reisepass ausgestellt werden muss.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein aktuelles Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards),
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Gültigkeit:
Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Die Ausstellungsgebühr beträgt 13,00 €, Änderungen bzw. Verlängerungen: 6,00 €.