Flächennutzungsplan

25. April 2022: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und die frühzeitige Öffentlichkeitsbe-teiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes Pielenhofen mit integriertem Landschaftsplan

Der Gemeinderat Pielenhofen hat in seiner Sitzung vom 29.10.2021 die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauBG beschlossen.

Mit der Planung ist das Planungsbüro Bernhard Bartsch Dipl.Ing. (FH), Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, Bergstraße 25, 93161 Sinzing, beauftragt.

Der Planungsbereich der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Pielenhofen umfasst das gesamte Gemeindegebiet Pielenhofen. Er wird umgrenzt durch die Gemeinden Wolfsegg, Lappersdorf, Pettendorf, Nittendorf, Laaber, Brunn und Duggendorf.

  

 

Ziel und Zweck der Planung:

Der bisher wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Pielenhofen wurde im Dezember 1980 durch die Regierung der Oberpfalz genehmigt. Die Gemeinde Pielenhofen hat zur Aktualisierung den Beschluss zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines integrierten Landschaftsplanes im Jahr 2021 gefasst. Gegenüber der bisherigen über 40 Jahren alten Darstellung ergeben sich wesentliche Änderungen der bestehenden Nutzungen und neuen Bauflächenpotentiale.

Die Fortschreibung beinhaltet u.a. eine flächige Anpassung aller Bestandsgebiete an die derzeitige Nutzung und aktuelle Baunutzungsverordnung sowie die Darstellung zukünftiger Entwicklungsflächen im Zeitrahmen des Flächennutzungsplans von ca. 15 Jahren zum lokalen Bedarf und den Entwicklungsmöglichkeiten der Ortsteile.

 

 Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 29.10.2021 liegt in der Zeit vom

 

10.Mai 2022 bis einschließlich 13.Juni 2022

 

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg, Judenberger Str. 4, 93195 Wolfsegg, Zimmer 03 während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben können soweit die Gemeinde Pielenhofen den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Umweltbericht enthält Aussagen zum Schutzgut Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden und Fläche, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima und Luft, Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

 

Ergänzend zur öffentlichen Auslegung im Rathaus kann der Entwurf des Bauleitplanes auch im Internet unter

 

www.pielenhofen.de eingesehen werden.

 

Ergänzend dazu führt die Gemeinde Pielenhofen eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch. Zeit und Ort dazu werden noch frühzeitig bekannt gegeben.

 

Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, eingeholt (§ 4 Abs. 1 BauGB).

 

 

Datenschutz:

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Pielenhofen personenbezogener Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Pielenhofen, den 22.04.2022

 

 

Rudolf Gruber

Erster Bürgermeister