Reisepass, vorläufiger Reisepass

Persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt ist wegen der zu leistenden Unterschrift unbedingt erforderlich, der alte Pass und ein neues Passbild (nicht älter als 6 Monate) sind vorzulegen, ebenso eine Geburts- bzw. Abstammungs- oder Heiratsurkunde, falls dem Passamt noch keine Unterlagen vorliegen.

Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 3 Wochen (der Ausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt).

Beim Passbild ist darauf zu achten, dass es biometrietauglich ist – den Fotografen darauf hinweisen.

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Die Gültigkeitsdauer beträgt für Personen über 24 Jahren 10 Jahre und für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Die Gebühr für den Reisepass beträgt bei 6-jähriger Gültigkeit (unter 24 Jahren) 37,50 € und mit 10-jähriger Gültigkeit (über 24 Jahren) 60,00 €.

Zuständig für die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist die Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie über den Länderinformationsdienst des Auswärtigen Amtes unter

www.auswaertiges-amt.de