Kinderreisepass

Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepässe nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei Ihrer Passbehörde, Ihrem Reiseveranstalter oder der Botschaft Ihres Ziellandes nachfragen, ob ein Kinderreisepass ausreichend ist oder ein Reisepass ausgestellt werden muss.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein aktuelles Lichtbild (Frontalaufnahme nach internationalen Standards),
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Gültigkeit:
Ab 1. Januar 2021 gilt: 1 Jahr (bislang waren es 6 Jahre), längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ab 1. Januar 2021 um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Bis 31.Dezember 2020 ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes - wie bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses - erforderlich.



Die Ausstellungsgebühr beträgt 13,00 €, Änderungen bzw. Verlängerungen: 6,00 €.