Pass/Ausweis für Kinder

Aktuelle Informationen zu Ausweisen für Kinder

Der Kinderreisepass wird zum Jahreswechsel abgeschafft und kann ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Ab 01.01.2024 wird, wie bei Erwachsenen, ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt. Die Ausweisdokumente gelten 6 Jahre. Aber Vorsicht: Sie werden bereits vorher ungültig, wenn eine Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind so stark verändert hat, dass kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.
Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass oder Personalausweis zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt, wie bei Erwachsenen, weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro.
Der elektronische Reisepass kostet 37,50 Euro, lohnt sich aber nur bei Fernreisen außerhalb der EU.