Beglaubigungen

(Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original)
Die Gemeindeverwaltung kann Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.

Bitte beachten Sie:

Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.

Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können nicht beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- , Sterbe- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.

Hinweis: Für Beglaubigungen im privaten Rechtsverkehr sind grundsätzlich die Notare zuständig.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
  • Original des zu beglaubigenden Schriftstückes