Anmeldung

Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden.
Der Bezug der Wohnung ist vom Wohnungsgeber (z. B. Wohnungseigentümer, Hausverwaltung oder aktueller Mieter als Untervermieter) schriftlich zu bestätigen. Diese ist setes bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Kinder ab 16 Jahren haben eine eigene Anmeldung zu erstatten.

Bei Bestehen mehrerer Wohnungen, sind diese entsprechnd anzugeben.

Wenn Sie sich nicht innerhalb von einer Woche anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Vorzulegen sind :

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • sämtliche Ausweispapiere
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • evtl. Sorgerechtserklärungen