Informationen für Ihren Urlaub im Ausland

Unabhängig des Alters benötigt jeder deutsche Staatsangehörige ein gültiges Ausweisdokument, wenn er das Land verlassen bzw. in ein anderes Land einreisen möchte.

Welches Dokument zur Einreise im jeweiligen Land benötigt wird, erfahren Sie immer aktuell und zuverlässig unter dem Link:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise 

Dort finden Sie unter Nr. 5 immer die jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes für Deutsche.

Kinder

Im Passrecht gilt man als Kind von 0 bis 12 Jahren. Hier besteht die Möglichkeit einen Kinderreisepass zu beantragen. Dieser ist (seit Neuestem) nur mehr für 1 Jahr gültig (mit der Möglichkeit diesen im Anschluss, noch während seiner Gültigkeitsdauer um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern).

Für die Ausstellung, sowie für die Verlängerung ist es notwendig, dass das Kind persönlich erscheint. Zusätzlich wird ein neues biometrisches Lichtbild, die Geburtsurkunde und die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter auf dem Zustimmungsformular benötigt. Die Ausstellungsdauer beträgt in der Regel nicht länger als wenige Tage. Hier kommen Sie zum Zustimmungsformular: Zustimmungserklärung

Zusätzlich besteht die Möglichkeit auch bereits für 0-12-Jährige in das Erwachsenenpassrecht zu wechseln und einen Personalausweis und/oder Reisepass für Erwachsene ausstellen zu lassen. Die Dokumente gelten dann 6 Jahre. (Wir raten jedoch davon ab, wenn es nicht unbedingt notwendig ist für die Einreise in das jeweilige Land, in einem Alter in dem man sich innerhalb von 6 Jahren noch sehr verändert, in das Erwachsenenpassrecht zu wechseln)

Erwachsene

Personalausweis

Ausstellungdauer (derzeit ca. 3-4 Wochen)

Gültigkeit: bis zum 24 Lebensjahr: 6 Jahre (22,80 Euro), ab 24 Jahre: 10 Jahre (37,00 Euro)

Reisepass

Ausstellungsdauer (derzeit ca. 4-6 Wochen)

Gültigkeit: bis zum 24 Lebensjahr 6 Jahre (37,50 Euro), ab 24 Jahren 10 Jahre (60,00 Euro)

In ganz dringlichen Fällen besteht die Möglichkeit auf eine Express-Reisepass Ausstellung. Dieser wir bevorzugt in der Bundesdruckerei behandelt. Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus unter Tel: 09409 8510 19

Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen notwendig. Des Weiteren benötigen wir ein neues biometrisches Lichtbild, die Gebühr und Ihre aktuellste Urkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde), sowie die alten Dokumente.