Amtliche Bekanntmachung - Jugendschöffenwahl 2023 - Aufforderung zur Benennung von Personen für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Es werden daher bei den Jugendämtern derzeit Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. 
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen und Formulare finden Sie unten aufgeführt.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 20.03.2023 schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg, Judenbergerstr. 4, 93155 Wolfsegg richten. Die Vorschläge müssen enthalten: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Berufsbezeichnung.

Bekanntmachung Jugendschöffenwahl 2023
Bewerbungsbogen Jugendschöffenwahl 2023
Informationen Jugendschöffenwahl 2023