Amtliche Bekanntmachung - Schöffenwahl Bayern 2023 - Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. 
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen und Formulare finden Sie unten aufgeführt. 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 15.04.2023 schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg, Judenbergerstr. 4, 93195 Wolfsegg. Die Vorschläge müssen enthalten: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Berufsbezeichnung.

Bekanntmachung Schöffenwahl 2023
Bewerbungsbogen Schöffenwahl 2023
Informationen Schöffenwahl 2023